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Arnsberg steht auf! - TVA-Mitglieder für Demokratie und gegen Faschismus

02. 02. 2024

Die Demonstration der "Allianz der Mitte für Demokratie und gegen Faschismus" führte auch eine große Anzahl von TVA-Mitglieder am heutigen Freitagnachmittag auf den Markplatz in Arnsberg-Neheim.  3.500 Menschen waren dem Aufruf von "Arnsberg steht auf!" gefolgt und demonstrierten für die Grundwerte unserer Gesellschaft. Demo Markplatz Arnsberg-NeheimIn den Redebeiträgen von Vertreterinnen/Vertretern unterschiedlicher Organisationen (Sportvereine, Unternehmen, christliche Kirchen, Gewerkschaften, Schulen) wurde eindrucksvoll die Vielfalt der Menschen mit ihren unterschiedlichen kulturellen Wurzeln und Glaubensausrichtungen und dessen positive Auswirkungen auf das menschliche Miteinander hervorgehoben. Thomas Binnberg "Pommes"Den Anfang machte in einer emotionalen Rede das TVA-Mitglied und Organisator der TVA-Glückskinder Thomas Binnberg "Pommes".  Wenn auch die Organisatoren der Demo den Parteinamen AfD nicht in dem Demo-Plakat aufgenommen hatten, wurde es in den meisten Redebeiträgen deutlich angesprochen, von wo die Gefahr für unsere Demokratie lauert.

 

 

 

Beydar Naseri mit Claudia und Klaus BrozioWie unschwer zu erkennen war, hatten etliche Demo-Teilnehmer ihren Ursprung nicht im Sauerland. Dies vermittelte einen Eindruck davon, dass Menschenrechte und demokratische Grundwerte bei Menschen unterschiedlicher Herkunft auf breite Zustimmung stoßen. So war auch der Mannschaftskapitän des TVA-Cricket-Teams, den Arnsberger-Löwen, Beydar Naseri, unter den Demonstranten zu finden. In seiner Hand die Flagge seines Heimatlandes Afghanistan, aus dem er vor einigen Jahren flüchten musste und seitdem in Arnsberg ein neues Zuhause gefunden hat. Dies verdeutlich eindrucksvoll, dass eine Flagge nicht für ein politisches System sondern jeweils als Indentitätsmerkmal für die Menschen in einem bestimmten Land unserer Welt steht. Oft bleibt ihnen dann nur die Flagge ihres Heimatlandes als kleine Erinnerung an den eigenen Ursprung erhalten und darf berechtigterweise als solche hochgehalten werden.