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Teilnahme an den Sportangeboten durch 3G-Regel vereinfacht

03. 03. 2022

Ab dem 4. März 2022 gilt in NRW eine  angepasste Corona-Schutzverordnung. Dies lässt Sport, drinnen und draußen, unter Berücksichtigung der 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet) zu.

 

Die aktuellen Regeln im Detail:

1. Für die gemeinsame, oder gleichzeitige Sportausübung gilt die 3G-Regel, d.h. geimpfte, genesene, oder getestete Personen dürfen alle teilnehmen.

2. Für nicht immunisierte (geimpft oder genesen) Personen gilt: Das bescheinigte negative Ergebnis eines höchstens 24 Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltests, oder das bescheinigte negative Ergebnis eines höchstens 48 Stunden zurückliegenden PCR-Tests ist als Nachweis erforderlich.

3. Für Übungsleiter und Trainer bei Vereinsangeboten gilt in und auf allen Sportstätten ebenfalls 3G.

4. Für Zuschauer gilt ebenfalls 3G. 

5. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre sind von allen Einschränkungen und Nachweisen befreit. Schülerinnen und Schüler, die 18 Jahre, oder älter sind, können den geforderten Testnachweis durch die Bescheinigung über die Teilnahme an den Schultestungen erfüllen. 

 

WICHTIG!!! Bitte bleiben Sie weiterhin vorsichtig und achten Sie konsequent auf die AHA-L-Regeln (Abstand, Hygiene, Maske, Lüften).

 

Der TV Arnsberg macht darauf aufmerksam, dass die entsprechenden Nachweise, Impfnachweis bzw. ein gültiger Testnachweis sowie ein Ausweisdokument bei der Sportausübung bereitzuhalten sind! Die Übungsleiter*innen/Trainer*innen sind angehalten, auf die Einhaltung der Corona-Regeln bereits beim Zugang zu den Sportstätten zu achten.