2G+ -Nachweis für Sport in Innenräumen erforderlich!!!
Der geschäftsführende Vorstand hat am 04.01.2022 ausführlich die aktuellen, durch Corona bedingten Vorgaben bei der Sportausübung erörtert und macht auf die nachfolgend aufgeführten Regelungen der Corona-Schutzverordnung NRW, vorerst gültig bis zum 12.01.2022, aufmerksam.
Die gemeinsame Sportausübung (Wettkampf und Training) in Innenräumen ist Sportler*innen nur erlaubt, wenn sie vollständig geimpft oder genesenen und zusätzlich getestet (sog. "2G+ -Regel") sind. Im Außenbereich genügt der 2G-Nachweis (vollständig geimpft oder genesen).
Die Zugangsbeschränkungen gemäß der 2G- und 2G+ -Regel gilt nicht für Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren, bei der Ausübung sportlicher Aktivitäten bis zum Alter von einschließlich 17 Jahren, wenn sie über einen negativen Testnachweis verfügen oder aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestet gelten (nicht vom 27.12.2021 bis zum 09.01.2022). Sie können dann also auch ohne Impfung oder Genesung Sportangebote unter 2G- oder 2G+Bedingungen in Anspruch nehmen, bis einschließlich 26.12.2021 und ab 10.01.2022 ohne zusätzlichen Test. In der Zeit dazwischen (27.12.2021 bis 09.01.2022) brauchen sie einen gesonderten negativen Testnachweis.
Die Übungsleiter*innen/Trainer*innen sind angehalten, auf die Einhaltung der Corona-Regeln bereits beim Zugang zum Gebäude, in dem sich die Sportstätte befindet, zu achten. Hierbei ist ein besonderes Augenmerk auf einen gültigen Testnachweis (nicht älter als 24 Stunden, bei einem PCR-Test nicht älter als 48 Stunden) bei Sport in Innenräumen zu legen. Sie selbst sollten ihrer Sport-/Trainingsgruppe unaufgefordert dokumentieren, dass sie mindestens über einen 2G-Nachweis verfügen.
Ob eine Übungs-/Trainingsstunde innerhalb von Räumlichkeiten stattfindet, liegt in der Entscheidung der zuständigen Übungsleiter*innen/Trainer*innen.
Sollten sich die rechtlichen Voraussetzungen ändern, wird dies auf der Homepage des TV Arnsberg mitgeteilt.