Neue Corona-Regeln bei der Sportausübung ab dem 28. Dez. 2021
Ab dem 28. Dez. 2021 gelten, vorerst bis einschließlich dem 12. Jan. 2022, neue Corona-Regeln bei der Sportausübung. Diese sehen folgendes vor:
Die gemeinsame Sportausübung (Wettkampf und Training) ist Sportler*innen in Innenräumen (auf Sportstätten oder außerhalb von Sportstätten im öffentlichen Raum) nur vollständig geimpften oder genesenen und zusätzlich getesteten (sog. "2G+-Regel") erlaubt.
Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 17 Jahren gelten bei der Ausübung sportlicher Aktivitäten als immunisiert, wenn sie über einen negativen Testnachweis verfügen oder aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestet gelten (nicht vom 27.12.21 bis zum 09.01.22). Sie können also auch ohne Impfung oder Genesung an 2G-Angeboten teilnehmen, bis einschließlich 26.12.21 und ab 10.01.22 ohne zusätzlichen Test, in der Zeit dazwischen brauchen sie einen gesonderten negativen Testnachweis.
Die Übungsleiter*innen/Trainer*innen sind angehalten, auf die Einhaltung der Corona-Regeln zu achten. Sie selbst sollten ihrer Sport-/Trainingsgruppe unaufgefordert dokumentieren, dass sie ebenfalls den 2G+ Status erfüllen.