Änderung zum Sportbetrieb in NRW für Jugendliche bis 18 Jahren
Nachfolgend die Ausführungen des LSB NRW zur Änderung in der Corona-Schutzverordnung.
Grundsätzlich bringt die ab dem 04.12.2021 geltende neue Coronaschutzverordnung für den eigentlichen Sportbetrieb nur eine gravierende Änderung: Jugendliche Schüler*innen bis zum 18. Geburtstag werden immunisierten Personen gleichgestellt und können damit am Sportbetrieb teilnehmen, auch wenn sie noch nicht geimpft sind. Sie benötigen einen Schulnachweis (gilt bis zum 16.01.2022).
Damit ist eine Forderung des Landessportbundes NRW zur Gleichstellung von Schülerinnen und Schülern bis zu diesem Alter erfüllt worden. Wir fordern jedoch auch diese Jugendlichen auf, schnellstmöglich von den zahlreichen Impfangeboten Gebrauch zu machen.
Für ältere nicht-immunisierte Sportler*innen und für Jugendliche, die nicht mehr in der Schule sind und damit keine Schultestungen haben, gilt für den Liga und Wettkampfbetrieb weiterhin ein aktueller PCR-Test als Teilnahmevoraussetzung!