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2G-Nachweis im Amateursport erforderlich

23. 11. 2021

Laut der ab Mittwoch, dem 24. Nov. 2021 geltenden Corona-Schutzverordnung NRW dürfen am Sport nur noch Personen teilnehmen, die über einen 2G-Nachweis verfügen, sprich genesen oder vollständig geimpft sind. Ausgenommen von der 2G-Regel sind lediglich Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren (bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres).

 

Die neuen Corona-Regeln gelten für Sport-Teilnehmer:innen und auch für die Übungsleiter:innen/Trainer:innnen!